Page 4 - exficon Zoll.Export Juni 2017
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            Die Absicherung von politischen und wirt- schaftlichen Risiken ist bei Exportprojekten in Ländern mit hohem Länderrisiko drin- gend empfohlen – es gibt zahlreiche Inst- rumente, und diese sollten eingesetzt wer- den, um einen potenziellen wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Fabrikation/Produktion
Der Exportvertrag ist unterzeichnet, eine vertraglich geregelte Anzahlung geleistet – die Produktion beginnt.
Bereits im Vorfeld dieser Phase lohnt es sich, über Risiken während der Produkti- onsphase des Exportguts nachzudenken. Handelt es sich um eine individualisierte Einzelfertigung, welche kundespezifische Merkmale aufweist, ist es ratsam, eine Fab- rikationsrisikodeckung (ggf. inkl. Deckung des Anzahlungsbonds) abzuschließen.
Diese deckt die Risiken eines Produk- tionsstopps, z. B. im Fall der Insolvenz des ausländischen Kunden, bei Vertrags- auflösung aus schwerwiegenden Grün- den (z. B. Verweigerung der Annahme des Exportguts) oder aus politischen Gründen (kriegerische Ereignisse oder staatliche Maßnahmen im Importland), der Einführung von Sanktionen oder eines Handelsembargos gegen das Importland.
Die Versicherung deckt die im Rahmen des Exportgeschäfts angefallenen Pro- duktionskosten, häufig aber keine Ge- winnmarge. Eine Ausnahme stellt hier der Londoner Versicherungsmarkt dar, der auf dem Gewinnmargen von bis zu 10% absicherbar sind. Eine Nichtabsicherung des Fabrikationsrisikos kann dazu führen, dass das Unternehmen ein (teilproduzier- tes) Exportgut in die eigene Bilanz über- nehmen muss, weil es nicht oder nur mit hohem Abschlag anderweitig veräußerbar ist. Dem Unternehmen entsteht dadurch unweigerlich ein finanzieller Schaden.
Transport/Ablieferung
Nach der Produktion werden der Versand und die Ablieferung des Exportguts vor- bereitet. Dazu gehört der Abschluss einer dem Versandweg (See- oder Luftfracht)
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„Um Risiken zu vermeiden, sollten zusätz- liche (inanzielle) Puffer eingerechnet oder Versicherungen abgeschlossen werden.“
entsprechenden Transportversicherung. Hierbei handelt es sich um ein weitgehend standardisiertes Versicherungsprodukt.
Üblicherweise werden bis zu 120 % des Exportwerts versichert, um im Schadens- fall auch die Zusatzkosten einer poten- ziellen Ersatzbeschaffung oder ggf. die Zahlung von Pönalen aufgrund der Lie- ferverzögerung aus der Entschädigungs- summe bestreiten zu können.
Installation und Übergabe
Die Risiken während der Installationspha- se bzw. bis zur Übergabe des Exportguts an den Käufer übernimmt pflichtgemäß der Exporteur im Rahmen seiner ge- wöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eigenes Verschulden oder fehlerhafte Installation lassen sich nur schwer abdecken – es sei denn, es tritt ein Schaden als Folge eines anderen Ereignisses auf (z. B. Unwetter, Feuer, Force Majeure etc.).
Diese Ereignisse sind im Regelfall durch die Betriebshaftpflichtversicherung abge- deckt, es sollte aber dringend darauf ge- achtet werden, ob das auch bei Lieferun- gen ins (außereuropäische) Ausland gilt.
Garantiephase
Während der Garantiephase (die meis- tens durch einen Garantiebond in Höhe von 5 % des Exportwerts unterlegt ist), trägt der Exporteur die üblichen Risiken bis zur Rückgabe des Dokuments oder des Ablaufs des Bonds (z. B. automati- scher Verfall x Monate nach Erbringung der Pflichten oder der Ablieferung/Über- gabe an den Käufer).
Die ordnungsgemäße Rückgabe, die in Ländern mit schwierigen Jurisdiktionen ein langwieriger Prozess sein kann, ist leider nicht versicherbar, sehr wohl aber ungerechtfertigte Ziehungen des Bonds
oder auch gerechtfertigte Ziehungen aufgrund von politischer Force Majeure. Der private Versicherungsmarkt bietet für diese Fälle eine Reihe von Möglichkeiten, die – je nach Käufer und Länderrisiko – in Erwägung gezogen werden sollten.
Fazit
Rundum sorglos im Export – gibt es das? Diese Frage haben wir uns für die Leser als potenzielle Exporteure gestellt und in der Tat für jede Projektphase verschiede- ne Ansätze gefunden, die ein Exportpro- jekt sichern können oder zumindest die Sicherheit erhöhen.
Dabei sind uns zwei Aspekte besonders wichtig: die Mitarbeiter (v. a. im Vertrieb) und die Zahlungssicherung, da diese den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erhält und damit den Unternehmensfortbestand.
EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
   Über die Autorin
 Chiara-Felicitas Otto
ist geschäftsführende Gesellschafte- rin der exicon GmbH, einer Financial Advisory Firma, die sich auf Finanzie- rungslösungen für Export- und Pro- jektinanzierungen in Entwicklungs- und Schwellenländern spezialisiert hat. Seit sechs Jahren berät sie mit ihrem Team Exporteure und hat die Realisierung zahlreicher Projekte er- folgreich begleitet.
Kontakt: kontakt@exicon.de www.exicon.de
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