Page 3 - exficon Zoll.Export April 2014
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                                  Export- und Zollpraxis kompakt
 vertrag, der zwischen Exporteur und Im- porteur geschlossen wird. Obligatorisch für einen Bestellerkredit, der von einer staatlichen Kreditversicherung gedeckt und abgesichert werden soll, ist die Anzahlung in Höhe von mindestens 15 % des Bestellvolumens.
Die Anzahlung muss vor dem Versand/ der Verschiffung der Ware beim Exporteur eingegangen sein (bei mehreren Teillie- ferungen ist auch eine anteilige Leistung der Anzahlung vor jeder Lieferung mög- lich). Entsprechend dem Lieferfortschritt wird auch der Kredit (maximal 85 % des Bestellvolumens zuzüglich der Versiche- rungsprämie, die häufig mitfinanziert wird) an den Exporteur ausgezahlt, bis die Wa- re komplett ausgeliefert und kreditseitig Vollauszahlung erreicht ist.
Die Rückzahlung des Kredits erfolgt vom Importeur in gleich hohen Halbjahresra- ten direkt an die Bank. Die Bank ist durch die Deckungszusage der Exportkredit- versicherung (oder einer privaten Risiko- versicherung) vor einem Zahlungsausfall geschützt.
Ein mittel-/langfristiger Lieferantenkredit
entspricht einem verlängerten Zahlungs-
te vom Exporteur abgesichert werden, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens im Insolvenzfall des Impor- teurs sicherzustellen. Hier kann ebenfalls eine staatliche Exportkreditversicherung (z. B. EulerHermes) oder eine private Ri- sikoversicherung zur Risikominimierung eingesetzt werden.
Der Exporteur sollte intern genau prüfen, wie viel Kapital durch das verlängerte Zahlungsziel gebunden wird, um diese Kosten in das Exportprodukt einzurech- nen. Durch Kreditversicherungen ge- deckte Lieferantenkredite können u. U. (in Abhängigkeit vom Grundgeschäft, dem Risikoland und der Laufzeit) von in- ländischen Banken refinanziert werden, sodass dem Exporteur kein Liquiditäts- nachteil entsteht.
Dabei ist zu beachten, dass es nicht zu ei- ner vollständigen Übernahme kommt, da ein Selbstbehalt in Höhe von 5 % beim Ex- porteur verbleibt. Dieser Selbstbehalt wird von Banken angerechnet und verbleibt in der Risikohemisphäre des exportierenden Unternehmens.
Ein Forderungsverkauf (Factoring) bietet
eine weitere Möglichkeit für den Expor-
chern und Liquidität für das Unternehmen zu generieren. Bei „echtem Factoring“ übernimmt der Finanzierungspartner die Refinanzierung und zusätzlich das Ausfallrisiko des Importeurs – allerdings gegen einen Risikoabschlag, den der Ex- porteur an seinen Kunden durchreichen kann, wenn er den Betrag zuvor in den Warenwert einkalkuliert hat.
Gedeckte Finanzierungen als Vertriebsförderung nutzen
In den letzten Jahren konnte beobachtet werden, dass Exporteure vermehrt Zu- schläge für Projekte bekamen, wenn sie eine bedarfsgerechte Finanzierung mit dem Exportprodukt anbieten konnten. Was z. B. bei chinesischen Exporteuren gang und gebe ist, scheint also auch deutschen Exporteuren zu höheren Rea- lisationschancen zu verhelfen. Bei öffentli- chen Ausschreibungen ist immer häufiger der Hinweis zu finden, dass das Angebot einer adäquaten (und attraktiven) Finan- zierungslösung mit zusätzlichen Punkten bei der Auswertung belohnt wird.
An dieser Stelle sei nochmals auf die Rolle hingewiesen, die Deckungen von EulerHermes und/oder privaten Risikover- sicherungen spielen: Diese Instrumente ermöglichen in vielen Fällen die Abga- be von Finanzierungsangeboten durch deutsche oder europäische Banken als Bestellerkredit oder als verlängerter Lie- ferantenkredit (mit Refinanzierung durch eine Bank) und damit die Bündelung von „Produkt & Finanzierung“, die dann als Paketlösung dem Importeur bzw. der ausschreibenden Stelle angeboten wer- den kann.
Diese Paketlösung ist v. a. in Ländern attraktiv, in denen das lokale Zinsniveau deutlich höher liegt als in Europa oder in denen langfristige Finanzierungen für Investitionsgüter nicht oder nur schwer verfügbar sind. Letzteres ist üblicherweise in Schwellen- oder Entwicklungsländern der Fall, da es dort oft im lokalen Banken- markt an langfristiger Refinanzierung fehlt und somit die Lokalbanken nur kurzfristi- ge Kredite anbieten können.
      
ziel. Das entstehende Zahlungsrisiko soll-
teur, ein verlängertes Zahlungsziel abzusi-
     

 
    
     
   
 
 
 
   
  
 
  
    
 Grafik 1: Finanzierungsstruktur eines klassichen Bestellerkredits mit der Absicherung durch eine Exportkreditversicherung.
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Zoll.Export 04/14
Grafik © Chiara-Felicitas Otto






























































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