Page 2 - exficon Zoll.Export April 2014
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                                  Export- und Zollpraxis kompakt
  chert werden. Außerdem ist vor Versand/ Verschiffung der Ware dafür zu sorgen, dass das Transportrisiko angemessen abgesichert ist, z.B. durch Abschluss einer Transportversicherung über den Spediteur.
Die Kosten für die Exportkredit- und/ oder die Transportversicherung werden ent- weder dem Exportprodukt zugeschlagen und somit durch den Importeur getragen, oder sie werden dem Importeur offen mitgeteilt, und die Prämie(n) werden von Importeur und Exporteur gemäß vertrag- licher Regelung geteilt. Zu den Risiken, die unmittelbar zahlungswirksam sind, gehören
 wirtschaftliche Risiken (z. B. Insol- venz bzw. Zahlungsunfähigkeit des Importeurs),
 politische Risiken (z. B. Krieg, Aus- bruch politischer Unruhen, Enteignung, Beschlagnahmung der Ware oder Zah- lungsverbote) und
 Wechselkursrisiken.
Wirtschaftliche und politische Risiken können durch staatliche oder private Kre- ditversicherungen abgedeckt werden. Die Sicherung des Wechselkursrisikos kann durch ein Währungssicherungsgeschäft (Hedging) entweder vom Exporteur oder dem Importeur erfolgen – für den Expor- teur ist die beste und günstigste Absi- cherung jedoch eine vertragliche Verein- barung der Zahlung des Kaufpreises in seiner Währung, da somit das Wechsel- kursrisiko beim Importeur verbleibt.
Alternativ kann der Exporteur, so wie bei den vorgenannten Fabrikations- und Ausfuhrrisiken, das Eigenrisiko durch eine vertraglich fixierte Anzahlung (evtl. sogar Vorauskasse) oder durch ein unwiderruf- liches, bestätigtes Akkreditiv minimieren.
Instrumente zur Absicherung kurzfristiger Zahlungsrisiken
Im Exportgeschäft gelten Zahlungsrisi- ken mit einer Laufzeit von bis zu einem
»Exporteure, die eine bedarfsgerechte Finanzierung mit dem Exportprodukt anbieten können, bekommen bevorzugt Zuschläge für ihre Projekte.«
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Jahr als kurzfristig. Für die vorgenann- ten Risiken (Fabrikations-, Ausfuhr-, Transport- und Währungsrisiko) gelten die beschriebenen Sicherungsmecha- nismen. Das Zahlungsrisiko sollte auch bei einem kurzfristigen Zahlungsziel ab- gedeckt sein, um die wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit des Exporteurs nachhaltig zu sichern.
Liefert der Exporteur seinem Kunden auf offene Rechnung, gewährt er ihm de fac- to einen ungesicherten Kredit. Das volle Zahlungsrisiko und die Finanzierungs- kosten des Exportgeschäfts verbleiben beim Exporteur – daher ist dieses Vor- gehen aus der Risikobetrachtung heraus keinesfalls empfehlenswert. Der übliche Eigentumsvorbehalt bis zur vollständi- gen Bezahlung der Ware ist zwar auch bei Exporten an außereuropäische Kun- den vertraglich vereinbar, in der Praxis jedoch oft nur schwer juristisch durch- setzbar.
Im kurzfristigen Exportgeschäft finden auch heute noch klassische Wechsel Anwendung. Dabei wird dem Exporteur bei Einreichung des Wechsels bei seiner Hausbank sofort Liquidität zur Verfügung gestellt (z. B. zur Überbrückung des zeit- lichen Auseinanderfallens von Versand/ Verschiffung der Ware und Zahlungsein- gang) – ein potenzieller Zahlungsausfall ist dadurch aber nicht abgesichert. In beiden Fällen ist dringend anzuraten, z. B. eine Exportkreditversicherung um Deckung anzufragen und ggf. die Prämie dem Preis der Ware zuzuschlagen.
Anders stellt sich die Situation bei der Verwendung eines Akkreditivs dar. Nicht umsonst ist das Akkreditiv (vor allem, wenn es sich um ein unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv handelt) heute das meistgewählte Zahlungsinstrument im kurzfristigen Exportgeschäft. Der Expor-
teur ist gegen einen Zahlungsausfall ge- sichert, und der Importeur weiß, dass die Zahlung nur dann geleistet wird, wenn alle Akkreditivbedingungen erfüllt sind.
Im kurzfristigen Exportgeschäft gibt es Sonderformen, wie z. B. Leasing, Factor- ing und Trade-Finance-Strukturen. Auch hier sind potenzielle Zahlungsrisiken für den Exporteur zu beachten und eventu- ell abzusichern. So muss der Exporteur z. B. beim Leasing nicht nur die Bonität des ausländischen Leasingnehmers be- werten, sondern auch das Länderrisiko (Einsatzort des Exportguts) und eventuell das Währungsrisiko beurteilen, falls die Leistung der Leasingraten in Fremdwäh- rung vereinbart wurde.
Auch beim Factoring und bei Trade- Finance-Strukturen wird die Bonität des Importeurs geprüft. Als Sicherungsinstru- mente können Kreditversicherungen und entsprechende Währungssicherungsge- schäfte (Hedging) dienen.
Instrumente zur Absicherung mittel-/langfristiger Zahlungs- risiken
Wenn die mit dem Importeur getroffene Zahlungsvereinbarung ein Jahr über- steigt, spricht man von mittel-/langfristi- gen Zahlungsrisiken. Üblicherweise han- delt es sich um klassische Besteller- oder um Lieferantenkredite. In beiden Fällen können durch entsprechende Siche- rungsinstrumente für den Exporteur (oder die finanzierende Bank) die Zahlungsrisi- ken minimiert werden.
Der klassische Bestellerkredit (Grafik 1) ist zweckgebunden, d. h. der Kreditbe- trag dient dem Importeur ausschließlich zur Bezahlung des Importguts. Die Basis für einen Bestellerkredit bildet der Export-












































































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