Page 3 - exficon Zoll.Export Juni 2020
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 LÄNDERSCHWERPUNKT
  aktuell 5 % (vormals war dieser aus Risi- kogründen auf 10 % erhöht worden).
In einigen Ländern wurden dazu Absiche- rungsbedingungen durch die deutsche Exportkreditversicherung Euler Hermes umfassend verbessert, wie nach Ghana und Ruanda (z. B. durch das Angebot, auch den öffentlichen Sektor in den Län- dern als Deckungsrisiko zu akzeptieren). Als weitere Erleichterungen sollen zukünf- tig bei Geschäften nach Ghana auch Aus- landswaren mit abgedeckt werden kön- nen, während z. B. die Voraussetzungen für weitere risikominimierende Maßnah- men für Exportgeschäfte nach Ruanda nicht mehr nötig sein werden. Dies geht angesichts der für Euler Hermes binden- den OECD-Länderkategorien und den damit implizierten hohen Länderrisiken sicherlich in die richtige Richtung. Es ist zu erwarten, dass hier weitere Schritte fol- gen werden.
Festzinssatz für Exportfinanzierung
Daneben hat die Bundesrepublik das sog. OECD-Konstrukt der Commercial Interest Reference Rate (CIRR) erweitert und einen CIRR für afrikanische Länder eingeführt. Das durch die staatliche Förderbank KfW verwaltete Exportfinanzierungsprogramm
„Für Deutschland sind v. a. drei Compact- Länder von besonderem Interesse: Ghana,
die Elfenbeinküste und Tunesien.“
Die drei Compact-Länder Ghana, die Elfenbeinküste und auch Tunesien legen einen ihrer Schwer- punkte der Reformpartnerschaft v. a. auf erneuerbare Energien.
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Zoll.Export 06/20
ist zur Finanzierung großvolumiger deut- scher Exporte (> 85 Mio. Euro) in afrika- nische Zielmärkte vorgesehen. Dadurch sollen Käufer von deutschen Exportgütern Kredite von Banken zum von der OECD festgelegten Festzinssatz (CIRR) erhalten.
Allerdings wird hierfür eine Exportkredit- abdeckung durch Euler Hermes voraus- gesetzt. Es sollen nicht nur Banken in Deutschland, sondern auch in den afri- kanischen Bestellerländern davon profi- tieren (z. B. durch Durchleitungskredite).
Reformpartnerschaften
Während die zwölf Compact-Länder ganz unterschiedliche Geschäftsmöglichkeiten darstellen, sind v. a. drei Länder, mit de- nen Deutschland bereits eine sog. Re- formpartnerschaft unterschrieben hat, von besonderem Interesse: Ghana, die Elfenbeinküste und Tunesien.
Diese drei Länder wurden von der Bun- desregierung als besonders aussichts- reich eingestuft und zeigen Bereitschaft
zu umfangreichen Reformen mit unter- schiedlichem Fokus. Dabei werden sie vom Bundesministerium für wirtschaft- liche Zusammenarbeit (BMZ) in diesen Prozessen begleitet. Während in Ghana v. a. der Energiesektor und insbesondere erneuerbare Energien und Energieeffi- zienz im Vordergrund stehen, beziehen sich die Reformen in Tunesien v. a. auf Themen wie Korruptionsbekämpfung und Start-up-Förderung.
Ghana
Deutschland (v. a. das Bundesland Nord- rhein-Westfalen) und Ghana pflegen seit vielen Jahren intensive wirtschaftliche Be- ziehungen. Ghana gilt als eines der poli- tisch stabilsten Länder Afrikas und dient als Vorbild in der Region Westafrika.
Als starker Wirtschaftsstandort unter den Compact-Ländern ist Ghana ein beliebtes „Einstiegsland“ für deutsche Unternehmen. Mit einem Handelsex- portvolumen von 395,3 Mrd. Euro nach Deutschland (2018) gegenüber einem Importvolumen von 230 Mrd. Euro konn- te das Land als eines der wenigen Länder auf dem afrikanischen Kontinent einen Handelsüberschuss erzielen. Im Rahmen des CwA soll v. a. Ghanas Energiesektor (erneuerbare Energien und Energieeffi- zienz) gefördert werden, um den hohen Stromkosten entgegenzuwirken und um den Anteil erneuerbarer Energien nach- haltig zu erhöhen.
Elfenbeinküste
Als weltweit größter Kakaoproduzent bietet das Land nicht nur Geschäftsmög- lichkeiten in der Agrarwirtschaft, sondern glänzt aktuell mit einer rasant wachsenden Wirtschaft. Wie im Nachbarland Ghana hat sich die Reformpartnerschaft auf den Energiesektor und Energieeffizienzvorha- ben fokussiert. Prioritätsprojekte sind die Erzeugung erneuerbarer Energien durch die Prozessabfälle der Produktion von Ka- kao, Palmöl und Cashewnüssen.
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