exficon Zoll.Export Juni 2017 Spezial
P. 1

  Risiken für Exportgeschäfte nach
Kanada
CETA: Neue Chancen oder neue Risiken?
Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) soll nach Ge- nehmigung durch das Europäische Parlament 2017 teilweise in Kraft treten. Es wird auch (finanzielle) Auswirkungen auf die Risiken von Exportgeschäften aus der EU nach Kanada haben.
Vollumfänglich wird CETA erst dann wirken, wenn die in nationales Recht der Mitglied- staaten eingreifenden Vertragsteile von den je- weiligen Parlamenten ins jeweilige Landesrecht überführt wurden. Übersetzt bedeutet CETA „umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkom- men“ – in der Tat wird es einen großen Beitrag zu einer stärkeren Verzahnung der Wirtschaftsbe- ziehungen zwischen Kanada und der EU leisten. Die wichtigsten Neuregelungen werden dabei auch Auswirkungen auf das klassische Export- geschäft haben. Nachfolgend sollen diese skiz- ziert werden.
Importzölle
Diese sollen in den nächsten Jahren fast vollstän- dig abgeschafft werden. 98,6 % aller kanadischen und 98,7 % der europäischen Zölle fallen weg. Lediglich wenige als „sensibel“ eingestufte land- wirtschaftliche Güter werden weiterhin Zöllen un- terliegen. Das BMWi geht davon aus, dass durch die Zollerleichterung EU-Exporteure langlebiger Investitionsgüter (bzw. deren kanadische Käufer), etwa eine halbe Milliarde Euro, einsparen werden. Diese Einsparungen führen zu einer größeren Attraktivität europäischer Produkte – eine große Chance für zusätzliche Exporte.
Nichttarifäre Handelsbarrieren
Auch zahlreiche nichttarifäre Handelsbarrieren sol- len abgeschafft werden. Dazu gehören
Die Chancen, die CETA bietet, sollten genutzt werden.
ô die gegenseitige Anerkennung von Konformitäts- bewertungen und folglich der Wegfall zusätzli- cher, aufwendiger, langwieriger und kostspieliger Zulassungsverfahren im jeweiligen Importland,
ô der Schutz ortsgebundener Produktbezeich- nungen als Qualitätsmerkmal (z. B. „Nürnber- ger Rostbratwürste“) und
ô eine Verbesserung des Patent- und Copyright- Schutzes in Kanada, um geistiges Eigentum besser zu schützen (das europäische Recht ist an dieser Stelle bislang strenger).
Ausgenommen sind Lebensmittel, Chemikalien und Kosmetika – hier gilt weiterhin das EU-Zulas- sungsverfahren.
Es wird erwartet, dass mittelständische Exporteure überproportional von diesen Neuregelungen profitie- ren werden: Für sie sind zusätzliche Zulassungsver- fahren oftmals unwirtschaftlich, daher waren sie bis- her von Exporten nach Kanada ausgeschlossen. Der
 www.zoll-export.de
27
 EXPORT- UND ZOLLPRAXIS KOMPAKT
© stockWERK – fotolia.com
















































































   1   2