exficon Zoll.Export April 2014
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                                  Export- und Zollpraxis kompakt
 Exportgeschäfte absichern
Zahlungsrisiken minimieren, Chancen ergreifen
Wie können sich Exporteure vor Zahlungsausfällen bei kurzfristigen oder mittel-/langfristigen Exportprojekten schützen? Und wie kann man gleich- zeitig den Kunden bei seinen Beschaffungsaktivitäten optimal unterstützen? Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über Instrumente für die erfolg- reiche Absicherung von Zahlungsrisiken und zeigt anhand einer Fallstudie, wie Exporteure diese Maßnahmen sogar als Vertriebsinstrument einsetzen können.
Exportgeschäfte ins außereuropäische Ausland sind generell mit höheren Ri- siken behaftet als die Erfüllung von Liefer- verträgen im innergemeinschaftlichen Wa- renverkehr. Unbekannte lokale Jurisdiktion, andere Geschäftsusancen, kulturelle Diffe- renzen und unterschiedliche Auffassungen bezüglich des zeitlichen Ablaufs und der Leistung von Zahlungen sind nur einige Punkte, die bedacht und vor Vertragsab- schluss von beiden Seiten ausreichend risikoseitig bewertet werden müssen.
Dabei gilt es durch den Exportvertrag die unterschiedlichen Interessenlagen von Exporteur und Importeur auszugleichen. Beide Vertragsparteien sind daran inter- essiert, so geringe Risiken wie möglich zu tragen. Beim Exporteur handelt es sich um Risiken, die daraus resultieren, dass der Importeur die Ware möglicher- weise nicht annimmt oder nicht (zeitge- recht) bezahlt (Abnahme- und Zahlungs- risiken), beim Importeur verbleibt das Risiko, dass der Exporteur nicht oder falsche bzw. mangelhafte Ware liefert, aber bereits eine Zahlung geleistet wur- de (Lieferrisiko).
Zudem werden beide Parteien versuchen, die Kosten der Finanzierung des Lieferge- schäfts weitestgehend auf den Vertrags- partner abzuwälzen. Der Exporteur möch- te i. d. R. den Zahlungseingang so früh wie möglich verbuchen und die Ware zum spätest möglichen Termin liefern. Für den Importeur stellt es sich genau umgekehrt dar: Er möchte die Zahlung möglichst spät leisten, aber die Lieferung so früh wie mög- lich erhalten.
Exportgeschäfte ins außereuropäische Ausland sind generell mit höheren Risiken behaftet als die Erfüllung von Lieferverträgen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
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Zoll.Export 04/14
Diese Risiken sollten abgesichert werden
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Ab- sicherung von Zahlungsrisiken keinesfalls Misstrauen gegenüber dem Kunden aus- drückt – es geht einzig und allein um die wirtschaftliche Sicherung des Exporteurs, indem man die potenziellen Risiken mi- nimiert und deren Komplexität so weit reduziert, dass sie beherrschbar werden.
Zu den Risiken, die vom Exporteur abge- sichert werden sollten, gehören nicht nur die unmittelbar zahlungswirksamen Risi- ken, die aus der Kreditwürdigkeit bzw. der Zahlungsfähigkeit des Kunden resultieren, sondern auch latente Zahlungsrisiken, die bereits vor Auslieferung der Ware an den Importeur auftreten können. Dazu gehören
 das Fabrikationsrisiko (bspw. hervor- gerufen durch Insolvenz des Impor- teurs während der Produktion) und
 das Ausfuhrrisiko, das entsteht, wenn nach Versand/Verschiffung der Ware der Importeur das Insolvenzverfahren eröffnet oder aufgrund politischer Er- eignisse im Importland die Ware nicht zum Importeur gelangen kann (z. B. aufgrund von Beschlagnahmung).
Beide Risiken können auf verschiede- ne Arten minimiert werden: Zum einen kann der Exporteur eine angemessene Anzahlung oder die Eröffnung eines un- widerruflichen, bestätigten Akkreditivs verlangen, zum anderen können beide Risiken aber auch bei Exportkreditver- sicherungen (z. B. EulerHermes) versi-
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