exficon Zoll.Export April 2014
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Export- und Zollpraxis kompakt
Exportgeschäfte absichern
Zahlungsrisiken minimieren, Chancen ergreifen
Wie können sich Exporteure vor Zahlungsausfällen bei kurzfristigen oder mittel-/langfristigen Exportprojekten schützen? Und wie kann man gleich- zeitig den Kunden bei seinen Beschaffungsaktivitäten optimal unterstützen? Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über Instrumente für die erfolg- reiche Absicherung von Zahlungsrisiken und zeigt anhand einer Fallstudie, wie Exporteure diese Maßnahmen sogar als Vertriebsinstrument einsetzen können.
Exportgeschäfte ins außereuropäische Ausland sind generell mit höheren Ri- siken behaftet als die Erfüllung von Liefer- verträgen im innergemeinschaftlichen Wa- renverkehr. Unbekannte lokale Jurisdiktion, andere Geschäftsusancen, kulturelle Diffe- renzen und unterschiedliche Auffassungen bezüglich des zeitlichen Ablaufs und der Leistung von Zahlungen sind nur einige Punkte, die bedacht und vor Vertragsab- schluss von beiden Seiten ausreichend risikoseitig bewertet werden müssen.
Dabei gilt es durch den Exportvertrag die unterschiedlichen Interessenlagen von Exporteur und Importeur auszugleichen. Beide Vertragsparteien sind daran inter- essiert, so geringe Risiken wie möglich zu tragen. Beim Exporteur handelt es sich um Risiken, die daraus resultieren, dass der Importeur die Ware möglicher- weise nicht annimmt oder nicht (zeitge- recht) bezahlt (Abnahme- und Zahlungs- risiken), beim Importeur verbleibt das Risiko, dass der Exporteur nicht oder falsche bzw. mangelhafte Ware liefert, aber bereits eine Zahlung geleistet wur- de (Lieferrisiko).
Zudem werden beide Parteien versuchen, die Kosten der Finanzierung des Lieferge- schäfts weitestgehend auf den Vertrags- partner abzuwälzen. Der Exporteur möch- te i. d. R. den Zahlungseingang so früh wie möglich verbuchen und die Ware zum spätest möglichen Termin liefern. Für den Importeur stellt es sich genau umgekehrt dar: Er möchte die Zahlung möglichst spät leisten, aber die Lieferung so früh wie mög- lich erhalten.
Exportgeschäfte ins außereuropäische Ausland sind generell mit höheren Risiken behaftet als die Erfüllung von Lieferverträgen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
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Zoll.Export 04/14
Diese Risiken sollten abgesichert werden
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Ab- sicherung von Zahlungsrisiken keinesfalls Misstrauen gegenüber dem Kunden aus- drückt – es geht einzig und allein um die wirtschaftliche Sicherung des Exporteurs, indem man die potenziellen Risiken mi- nimiert und deren Komplexität so weit reduziert, dass sie beherrschbar werden.
Zu den Risiken, die vom Exporteur abge- sichert werden sollten, gehören nicht nur die unmittelbar zahlungswirksamen Risi- ken, die aus der Kreditwürdigkeit bzw. der Zahlungsfähigkeit des Kunden resultieren, sondern auch latente Zahlungsrisiken, die bereits vor Auslieferung der Ware an den Importeur auftreten können. Dazu gehören
das Fabrikationsrisiko (bspw. hervor- gerufen durch Insolvenz des Impor- teurs während der Produktion) und
das Ausfuhrrisiko, das entsteht, wenn nach Versand/Verschiffung der Ware der Importeur das Insolvenzverfahren eröffnet oder aufgrund politischer Er- eignisse im Importland die Ware nicht zum Importeur gelangen kann (z. B. aufgrund von Beschlagnahmung).
Beide Risiken können auf verschiede- ne Arten minimiert werden: Zum einen kann der Exporteur eine angemessene Anzahlung oder die Eröffnung eines un- widerruflichen, bestätigten Akkreditivs verlangen, zum anderen können beide Risiken aber auch bei Exportkreditver- sicherungen (z. B. EulerHermes) versi-
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